Sie sind Steuerfachangestellter oder Buchhalter?

...oder kommen aus einem anderem Berufsbild mit Erfahrung bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen? Eine bisherige Tätigkeit bei einem Steuerberater ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.
Sie können sich vorstellen eine Beratungsstelle an Ihrem Wohnort selbstständig zu leiten?

Wir suchen...

...für den Auf- und Ausbau von Beratungsstellen weitere fachkundige Damen und Herren, die sich mit unserer Hilfe nach unserem Vereinskonzept eine haupt- oder nebenberufliche Existenz aufbauen wollen.


Unsere Anforderungen an Ihre fachliche Qualifikation sind gemäß § 23 (3) Steuerberatungsgesetz:

  • Eine Abschlussprüfung in einem steuer-, wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Beruf und


  • mindestens 3 Jahre berufliche Praxis auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern

    oder eine mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit auf den für unsere Beratungsbefugnis maßgebenden Gebieten des Einkommenssteuerrechts.

    oder §23 Abs.3 Nr. 1 StBerG: Steuerberater, Rechtsanwälte, vereid. Buchprüfer usw.


  • Damit sprechen wir z.B. an: Steuerfachwirte / Steuerfachangestellte, -assistenten/ und -fachgehilfen / ehemalige Finanzbeamte, Bilanzbuchhalter usw.


HABEN SIE INTERESSE?
Schreiben Sie mir eine E-Mail an Frauke.Noedl@vlh.de oder rufen Sie mich an unter 04509-1582.